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Rückreise Regelungen & Quarantäne – Die aktuelle Corona Einreiseverordnung

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Die neuen Rückreise-Regelungen

Stand: 30.11.2021 – Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung regelt nun bundesweit einheitlich die Quarantänepflicht nach Einreise. Sie stellt genesene und geimpfte Personen mit Getesteten gleich und beschränkt Quarantänepflichten auf Rückkehrer aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten. Diese Verordnung wurde bis 15. Januar 2022 verlängert.

Corona Einreiseverordnung

Die Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten gelten für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Die Meldepflicht muss über die Digitale Einreisenameldung erfolgen, bereits vor der Einreise.

Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.
Geimpfte und Genesene sind bei Einreisen aus „normalen“ Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten von der Testpflicht befreit.

 

Alle Regelungen für Geimpfte & Genesene, Ungeimpft und Kinder aus den jeweiligen Gebieten sind hier zusammengefasst:

 

Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet

Rückreise aus einem Hochrisikogebiet

Rückreise aus einem Virusvariantengebiet

 

Alle Informationen finden Sie auch ausführlich auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Die vollständige Liste der Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete finden Sie ausführlich auf der Seite des Robert-Koch-Instituts, diese wird jeden Freitag aktualisiert.

 

Für Fragen rund um Ihre Reise und die aktuellen Einreiseregelungen, melden Sie sich gerne bei uns!

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